Görlitz – Ein Strafprozess vor dem Landgericht Görlitz ist mit einem vollständigen Freispruch für den Angeklagten zu Ende gegangen. Der 60 Jahre alte Mann musste sich wegen des Vorwurfs verantworten, seine eigene Tochter in insgesamt 64 Fällen sexuell missbraucht zu haben.

Nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft soll es in der Zeit von August 2007 bis März 2008 zu den mutmaßlichen Taten gekommen sein. Das Mädchen war damals sieben beziehungsweise acht Jahre alt. Darüber hinaus stand ein weiterer Vorwurf aus den Jahren 2002 oder 2003 im Raum.

Nach der Beweisaufnahme kam das Landgericht Görlitz jedoch zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe gegen den Angeklagten haltlos waren. Der 60-Jährige wurde aus tatsächlichen Gründen vollumfänglich freigesprochen.

Eine zentrale Rolle im Verfahren spielte ein eingeholtes aussagepsychologisches Gutachten. Dieses kam zu dem Schluss, dass die den Angeklagten belastenden Aussagen der mutmaßlich Geschädigten in erheblichem Maß durch fremde und eigene Suggestionen beeinflusst gewesen sind. Nach Einschätzung des Gerichts bestanden deshalb erhebliche Zweifel an einer sicheren Feststellung der Vorwürfe.

Der Fall verdeutlicht erneut die Bedeutung der Unschuldsvermutung und einer sorgfältigen Beweisprüfung in Strafverfahren. Auch bei schwerwiegenden Vorwürfen muss ein Gericht ausschließlich anhand der erhobenen Beweise entscheiden.