Niedercunnersdorf – Ein aufmerksamer Bürger hat am zeitigen Dienstagmorgen die Polizei gerufen. Auf dem Arbeitsweg beobachtete er ein Fahrzeuggespann aus Pkw und Anhänger, welcher einen Bagger geladen hatte und neben einem zerstörten Zaun an einem Betriebsgelände stand. Auch ein Anbaugerät zu einem Fahrzeug stand auf der Fahrbahn. Das Bauchgefühl des Zeugen sollte sich bestätigen.
Eine Streife des Reviers Zittau-Oberland informierte die Kollegen aus Zittau, Görlitz sowie die Gemeinsame Einsatzgruppe Oberlausitz (GEGO). Die Beamten besetzten daraufhin die umliegenden Grenzübergangsstellen, um eine mögliche Ausreise des gesuchten Gespanns zu verhindern. Tatsächlich kamen die zunächst Unbekannten mit ihrem Fahrzeug eine Stunde später am Grenzübergang Hagenwerder an, jedoch ohne den aufgeladenen Bagger. Der Fahrer des Skoda Octavia durchbrach die erste Kontrollstelle und setzte seine Flucht in Richtung Polen fort. Durch den Einsatz einen Stopp-Sticks konnte das Fahrzeug gestellt werden, verunfallte jedoch. Ein 37-Jähriger und ein 41-Jähriger aus Polen konnten gestellt werden. Aufgrund von Verletzungen kamen beide zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Polizisten fanden den Bagger in Obercunnersdorf in einem Wäldchen. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist aktuell nicht geklärt. Die Tatverdächtigen konnten das Krankenhaus mittlerweile wieder verlassen. Sie wurden vorläufig festgenommen. Über die weiteren strafrechtlichen Konsequenzen wird im Laufe des Tages entschieden.
Während der Unfallaufnahme am Grenzübergang Hagenwerder näherte sich ein Transporter. Beamte des Polizeireviers Görlitz entschlossen sich zur Kontrolle und stellten in dem Citroen Jumper eine Yamaha und diverse Gartengeräte fest. Die Nachfrage beim Halter des Motorrades bestätigte den Verdacht. Die Maschine war kurz zuvor aus einer Garage in Görlitz gestohlen worden. Weiteres Diebesgut im Wert von etwa 2.850 Euro konnte einem Einbruch in einen Görlitzer Betrieb zugeordnet werden. Der 40-jährige Fahrer und sein 26-jähriger Beifahrer müssen sich nun wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls verantworten.