Görlitz – Im Prozess um die tödliche Messerstecherei in einem Zittauer Asylheim vom 23.10.2024 ist am Donnerstag (15.05.2025) bereits eine Entscheidung getroffen worden.

An der Tat, die durch eine Überwachungskamera aufgezeichnet wurde, gab es nichts zu zweifeln, weshalb die Verhandlungen schnell beendet war.

Es war der Nachmittag des 23. Oktober gegen 16:24 Uhr, als sich der tragische Vorfall ereignete. Kurz zuvor gab es einen verbalen Streit zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. Als wenig später ein Messer ins Spiel kommt, flüchtete der Pakistaner zunächst in sein Zimmer, suchte aber kurze Zeit später den Weg zum Büro der Heimleitung im Erdgeschoss. Eine Sozialarbeiterin, die Reinigungskraft und ein Handwerker folgten ihm dann zurück auf dem Gang des zweiten Obergeschosses.

Eigentlich sollte er nur das Zimmer zeigen, doch er entschied sich an der Tür zu klopfen, was ein Fehler war. Ein tödlicher Fehler wie sich im Nachgang zeigte.

Die Tür sprang auf und unvermittelt kam der Angeklagte mit einem Küchenmesser, welches eine Klingenlänge von 20 Zentimetern hat, heraus und hat einmal auf das Opfer eingestochen. Danach zog der Beschuldigte sich sofort in sein Zimmer zurück, die drei Zeugen flüchteten ins Büro. Auch das Opfer nahm seine Kraft zusammen und ging Richtung Erdgeschoss, klopfte an die Tür des Büros, welche aber geschlossen blieb. Kurz darauf sackte er zusammen.

Ein Großaufgebot von Polizei und Rettungskräften rückte an. Doch das Opfer hat keine Chance gehabt, wie die Rechtsmedizinerin feststellt. Der 20,75 Zentimeter lange Stichkanal ging durchs Herz bis in einen Lungenflügel: Todesursache verbluten.

Er wollte jemanden töten, damit er wieder zurück nach Indien kommt

Bei den Ausführungen der Rechtsmedizinerin zu Beginn der Verhandlung kam auch ein mögliches Motiv zutage. Er wollte jemanden töten, damit er wieder zurück nach Indien kann, muss der Angeklagte am Tag der Untersuchung von sich gegeben haben. Ob das der Grund für die Tat ist, bleibt offen.

Klare Worte hingegen findet der psychiatrische Gutachter, der bei dem Beschuldigten eine Schizophrenie und damit eine Schuldunfähigkeit feststellte. Folglich beantragte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu, die Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten, die das Gericht noch am Donnerstagnachmittag verkündete.