Zittau– Am Montagabend gab es beim sogenannten „Ringspaziergang“ mehrere Straftaten.

Wie auch in den letzten Wochen folgten zahlreiche Personen dem Spaziergang. Etwa 500 Personen waren es gestern.

Zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sowie zur Durchsetzung der Corona-Schutz-Verordnung befanden sich wieder zahlreiche Polizisten der Bereitschaftspolizei Sachsen, des mobilen Einsatzzuges der Polizeidirektion Görlitz und des Polizeireviers Zittau im Einsatz.

Spaziergang oder Versammlung ?

Wie die Polizei mitteilt, handelt es sich bei diesem Spaziergang um eine Versammlung unter freiem Himmel, welche dem Grunde nach bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden muss. Ein Versammlungsleiter konnte durch die Beamten nicht festgestellt werden, weshalb eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt gefertigt wurde.

Hund beißt Polizistin

Während der Kontrollmaßnahmen kam es am Klienebergerplatz zu einem Angriff eines Hundes auf eine Polizeibeamtin. Wie die Polizei berichtet, sollte bei einer 22-jährigen eine Identitätsfeststellung erfolgen. Während dieser Maßnahme biss deren Hund offenbar unvermittelt eine Polizeibeamten, so die Polizei weiter. Ersten Angaben nach blieb die Beamten glücklicherweise unverletzt. Der Kriminaldienst der Polizeidirektion Görlitz wird sich mit dem Fall beschäftigen. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingeleitet.

Mann durchbricht Kontrollstelle

Ein 55-jähriger Mann durchbrach im Laufe der Kontrollmaßnahmen mit einem besetzten Kinderwagen die Kontrollstelle und fuhr mit diesem auf die Einsatzkräfte zu. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Auch eine 50- Jährige wird sich strafrechtlich verantworten müssen. Wie die Polizei mitteilt, stieß die Frau mit ihren Fäusten unvermittelt gegen Polizeibeamte und leistete auch im Verlauf weiteren Widerstand.

Mit 2,06 Promille unterwegs

Ein 42-jähriger Radfahrer war stark alkoholisiert mit seinem Fahrrad am Ring unterwegs. An einer Kontrollstelle zeigte der Mann den Polizeibeamten seinen Mittelfinger, weshalb er einer Kontrolle unterzogen wurde. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Wert von umgerechnet 2,06 Promille. Neben einer Anzeige wegen Beleidigung folgt ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt.

Einhandmesser sichergestellt

Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Versammlungsgesetz muss ich zukünftig ein 30- jähriger verantworten. Bei der Identitätsfeststellung der Personen fanden die Polizisten ein verbotenes Einhandmesser und stellen dieses sicher.