Zittau – Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfolgte in der Nacht zum Mittwoch eine Exekutivmaßnahme des LKA Sachsen.
Dem Beschuldigten, einem 32- jährigen Deutschen, wird vorgeworfen, am Mittwochabend eine sogenannte Beschaffungsfahrt in die Republik Polen durchgeführt zu haben, um dort unerlaubt Betäubungsmittel zu erwerben.
Durch ein mobiles Einsatzkommando des LKA Sachsen erfolgte nach der Übergabe der Betäubungsmittel im grenznahen Raum und der anschließenden Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Grenzübergangsstelle Friedenstrasse der Zugriff durch die Beamten. Eben diesem Zugriff wollte sich der Beschuldigte, so die Behörde in ihrer Mitteilung, entziehen und unternahm einen Fluchtversuch. Durch den Einsatz mehrerer Zivilfahrzeuge konnte die Flucht im Bereich der Gerhart-Hauptmann-Straße beendet werden. Hierbei wurden neben dem Fahrzeug des Beschuldigten auch 4 Einsatzfahrzeuge beschädigt.
Nach der vorläufigen Festnahme folgte die Zuführung in das Polizeigewahrsam. Fortlaufend wurden im Anschluss vorliegende Beschlüsse des Amtsgerichts Görlitz realisiert und sowohl das Fahrzeug als auch die Wohnung des Beschuldigten in Zittau durchsucht.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten betäubungsmittelverdächtige Substanzen, bei denen es sich vermutlich um Methamphetamin handelt, aufgefunden- und sichergestellt werden. Utensilien zum Umgang mit Rauschgift und eine Waffe, bei der es sich offenbar um eine Schreckschuss Waffe handelt, wurden ebenfalls sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Görlitz beantragte aufgrund der Umstände den Erlass eines Haftbefehls, der durch einen Richter am Amtsgericht Görlitz erlassen wurde.